Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten

An die Mitglieder des BRK-Kreisverbandes Haßberge

W A H L A U S S C H R E I B U N G

Die Neuwahl im Kreisverband Haßberge des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt. Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.

Die Mitgliederversammlung findet statt am:

Datum: 04.04.2025
Uhrzeit: 18:30 Uhr
Ort: Rudolf-Mett-Halle, Alleestraße 11, 97486 Königsberg i.Bay.

Hierzu ergeht noch gesonderte Einladung.

Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Haßberge wie folgt aus:

Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:

Vorstandschaft:

  • der Vorsitzende
  • erster stv. Vorsitzender
  • zweiter stv. Vorsitzender
  • der Chefarzt
  • der stv. Chefarzt
  • der Schatzmeister
  • der stv. Schatzmeister
  • der Justitiar
  • der Konventionsbeauftragte

 

Haushaltsausschuss

  • Sieben Mitglieder
  • drei Ersatzmitglieder

 

5 Delegierte und 5 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung

3 Delegierte und 3 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung

 

Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein. 

Der Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitern unter den Delegierten zur jeweils Bezirks- und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht überschreiten. 

Hauptamtliche Mitarbeiter des BRK dürfen dem Kreisvorstand ihrer Verbandsstufe nicht angehören (§ 5 Abs. 6 der Satzung); Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweils übergeordneten Bezirksvorstandes. 

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK-Kreisverband Haßberge als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.

Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum

Sonntag, den 23.03.2025 18:00 Uhr

Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.

Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss 

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Haßberge
Wahlvorbereitungsausschuss
Industriestraße 20
97437 Haßfurt
 

einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. 

Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail an wahlen(at)kvhassberge.brk(dot)de ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersandt wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).

Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Gemäß §§ 6 Abs. 1a, 7 Abs. 4 WahlO kann die Wahl auch mit Hilfe einer elektronischen Teledialog-Einrichtung (TED) stattfinden. Die Abstimmung über das TED-Verfahren erfüllt das Erfordernis der geheimen Abstimmung (§ 6 Abs. 1 WahlO). Ein Antrag gem. § 6 Abs. 2 WahlO auf offene Abstimmung bleibt jedoch möglich; in diesem Fall wird offen per Handzeichen ohne Nutzung des TED-Systems abgestimmt. 

Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise auf https://www.kvhassberge.brk.de/aktuell/wahlen-2025.html.

Bitte melden Sie sich auf der Homepage unter Anmeldung Mitgliederversammlung oder per Telefon 09521 9550-219 zur besseren Planbarkeit an. 

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Körpert
Vorsitzende des
Wahlvorbereitungsausschusses

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