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· Pressemitteilung

Wenn Rotkreuzler Schusswesten tragen...

Ganz schön schwer so eine Schussweste, die die Polizisten bei besonderen Einsatzlagen tragen. Foto: Michael Will / BRK
Bei einem Besuch in der Polizeiinspektion Ebern bekamen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der BRK-Bereitschaft Ebern einen Einblick in die Polizeiarbeit. Die Beamten Christian Storf und Lukas Reinwand (von links) stellten unter anderem die Ausrüstung vor, die in einem Streifenwagen mitgeführt wird. Stellv. Bereitschaftsleiter Fabian Weber (2. von links) dankte im Namen der Teilnehmer für die Führung. Foto: Michael Will / BRK
Foto: Michael Will / BRK
Foto: Michael Will / BRK

Zwischen Polizei und Rotem Kreuz gibt es im beruflichen Alltag immer wieder Berührungspunkte – bei Einsätzen, bei Sicherheitsgesprächen oder bei sanitätsdienstlichen Absicherungen von Großveranstaltungen. Polizei und Rotes Kreuz sorgen dabei für die Sicherheit der Bürger.

EBERN - Diesmal stand sozusagen die eigene (rechtliche) Sicherheit im Blickfeld, als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der BRK-Bereitschaft Ebern zu Gast in der Polizeiinspektion Ebern waren. Es stand eine „Blaulicht-Belehrung“ an. Dabei geht es um das richtige Verhalten bei Einsatzfahrten unter Verwendung von Blaulicht und Martinhorn. Dies alles ist im Gesetz in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt. 

Wer könnte darüber fachgerechter Erläuterungen machen, als die Spezialisten von der Polizei? So klärte der Polizeibeamte Christian Storf die Ehrenamtlichen des BRK detailliert darüber auf, welche Rechte sie im Einsatz haben, was die Begriffe Sonderrechte und Wegerechte bedeuten und wann und wie man diese in Anspruch nimmt.

Werden an einem Einsatzfahrzeug Blaulicht und Martinhorn gemeinsam verwendet, nimmt das Fahrzeug mit seiner Besatzung Wegerecht in Anspruch. Für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, im Straßenverkehr umgehende freie Bahn zu schaffen, um das Einsatzfahrzeug möglichst ohne Verzögerungen passieren zu lassen. Das Wegerecht darf beispielsweise immer dann in Anspruch genommen werden, wenn zur Rettung von Menschenleben oder zur Abwendung bedeutender gesundheitlicher Schäden höchste Eile geboten ist. Selbstredend gilt bei Einsatzfahrten auch unter Verwendung von Blaulicht und Signalhorn für die Besatzungen höchste Vorsicht, andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.

An sich eine eher „trockene Materie“, doch gelang des Christian Storf, die notwendigen Wissensinhalte kurzweilig anhand praktischer Beispiele zu erläutern.

Nach dem theoretischen Teil, stand noch eine Besichtigung der Polizeidienststelle auf dem Programm. Zuvor hatte Klaus Schmitt, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Ebern, die Rotkreuzler in der Dienststelle begrüßt, bevor die beiden Beamten Christian Storf und Lukas Reinwand die Ehrenamtlichen unter anderem durch die Einsatzzentrale, den Zellentrakt, den Sportraum und die Fahrzeuggarage führten und dabei die Polizeiarbeit erläuterten.

Unter anderem konnte bei der Führung ein nagelneuer Streifenwagen besichtigt werden, ebenso die Ausrüstung der Streifenbeamten, angefangen von Dienstwaffen bis hin zur Schutzausrüstung wie Schussweste und Einsatzhelm, die bei besonderen Gefahrenlagen zum Einsatz kommen.

Für die BRK-Ehrenamtlichen alles in allem interessante, kurzweilige und informative Stunden. Fabian Weber, stellvertretender Leiter der BRK-Bereitschaft Ebern, dankte abschließend den Beamten für ihre Ausführungen und die Informationen rund um den Dienstbetrieb der Polizeiinspektion.

Autor: Michael Will / BRK