Wahl der/des Kreisbereitschaftsleiter/in und dessen 1. Stellvertreter/-in im BRK-Kreisverband Haßberge

Die Kreisbereitschaftsleitung hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am 

Datum: 04.04.2025
Ort: Rudolf-Mett-Halle, Alleestraße 11, 97486 Königsberg i.Bay.
Zeit: 18:00 Uhr (vor der Kreis-Mitgliederversammlung)

durchzuführen ist.

Unter Hinweis auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 der BRK-Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung der Kandidaten eine Frist bis zum

Sonntag, 23.03.2025 um 18:00 Uhr.

Vorschlagsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r aus den Bereitschaften des BRK KV Haßberge.

Schriftliche Wahlvorschläge sind in einem verschlossenen Umschlag an das
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Haßberge
Wahlvorbereitungsausschuss KBL
Industriestraße 20
97437 Haßfurt

einzureichen und müssen zum oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.

Das beiliegende Formblatt kann benutzt werden, ist aber keine Pflicht.

Eingehende Wahlvorschläge werden vor der Wahl durch den Wahlvorbereitungsausschuss geprüft. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfirst durch den/die Vorschlagende/n wirksam wieder zurückgezogen werden. Den Wahlvorschlägen soll eine Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen selbst beigefügt werden.

Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail an wahlen(at)kvhassberge.brk(dot)de ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersandt wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).

Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wir bitten um entsprechende Wahlvorschläge um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Zur Gültigkeit des Wahlvorschlages ist erforderlich, dass der Nominierte zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebenslahr vollendet hat.

Gemäß §71 OdB ist für die Wahl die vorgeschriebene Leitungskräftequalifizierung Voraussetzung. Kandidaten für ein Leitungsamt, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht alle erforderlichen Ausbildungen absolviert haben, können jedoch trotzdem gewählt werden. Allerdings müssen sie die fehlenden Ausbildungen innerhalb der kommenden Wahlperiode vollständig nachholen.

Gemäß §§ 6 Abs. 1a, 7 Abs. 4 WahlO kann die Wahl auch mit Hilfe einer elektronischen Teledialog-Einrichtung (TED) stattfinden. Die Abstimmung über das TED-Verfahren erfüllt das Erfordernis der geheimen Abstimmung (§ 6 Abs. 1 WahlO). Ein Antrag gem. § 6 Abs. 2 WahlO auf offene Abstimmung bleibt jedoch möglich; in diesem Fall wird offen per Handzeichen ohne Nutzung des TED-Systems abgestimmt. 

Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise auf https://www.kvhassberge.brk.de/aktuell/wahlen-2025.html

Bitte melden Sie sich gerne vorab auf der Homepage unter Anmeldung Mitgliederversammlung oder per Telefon 09521 9550-219 an zur besseren Planbarkeit. 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Haßfurt, 28.02.2025

Der Wahlvorbereitungsausschuss

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