HASSFURT - Bei der Ankunft sorgte der BRK-Kreisverband Haßberge in der Stadthalle Haßfurt für die Verpflegung mit heißen Würsten und Käsebrötchen, während im Landratsamt die nötigsten Formalitäten abgewickelt wurden. Einige Personen konnten bereits auf private Unterkünfte verteilt werden, acht geflüchtete Menschen wurden zunächst im katholischen Pfarrzentrum Hofheim untergebracht und verpflegt. Die Akteure vor Ort planen eine zügige Verteilung in private Unterkünfte. Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und Dolmetscher stehen bereit, um die Flüchtlinge zu betreuen, so das Landratsamt.
Nachdem der Katastrophenfall in Bayern auf die Flüchtlingssituation aus der Ukraine ausgedehnt wurde, hat der Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz angeordnet, dass die vorbereitete Notunterkunft in der Turnhalle am Dürerweg in Haßfurt in Betrieb genommen wird, so dass die Neuankömmlinge unmittelbar dort untergebracht werden können. Die Helferinnen und Helfer des BRK-Kreisverbandes stehen bereit, übernehmen neben der Verpflegung auch die sanitätsdienstliche Betreuung und führen Schnelltestungen durch.
Bereits ein erster Aufruf, wonach Bürgerinnen und Bürger verfügbaren Wohnraum zur Verfügung stellen sollen, hat eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Gesucht wird alles, ganz gleich, ob es sich um ein freies Einfamilienhaus, um eine leerstehende Wohnung oder ein möbliertes Zimmer handelt. „Wir können alles brauchen, denn wir wollen auf alles vorbereitet sein“, sagt Dieter Sauer, Leiter des Amtes für Soziales und Senioren. „Lieber ein Objekt zu viel, als eines zu wenig."
Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, wird gebeten, auf der Internetseite des Landkreises Haßberge unter www.hassberge.de folgendes Kontaktformular online auszufüllen: https://www.hassberge.de/wohnraum. Die angebotenen Objekte werden dann gesichtet und geprüft. „Wir, beziehungsweise die Gemeinden, schauen auch danach, dass das soziale Umfeld für die Flüchtlinge passt“, so Dieter Sauer. Wichtige Informationen, die jeder gleich angeben sollte, der Wohnraum anbietet: Ab wann ist das Objekt verfügbar und wie lange? Handelt es sich um eine leere Wohnung oder ein Haus? Ist eine gewisse Grundausstattung vorhanden? Sind Zimmer möbliert? Auch Mietpreisvorstellungen sollen genannt werden.
In vielen Kommunen haben bereits etliche Ukrainer bei Bekannten oder Verwandten Unterschlupf gefunden. Die Vertriebenen, die schon in einer Gemeinde wohnen, müssen unverzüglich angemeldet werden. Notwendige Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können über die Gemeinden beim Amt für Soziales und Senioren im Landratsamt geltend gemacht werden. Die entsprechenden Formulare liegen den Gemeinden in den Sprachen Deutsch und Russisch vor. Für den Fall, dass Unterbringungskosten anfallen, wird der Antrag ebenso benötigt, um zu prüfen, ob Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden können. Bei drohender Obdachlosigkeit (z. B. wenn die Wohnung des Gastgebers überfüllt ist), sind die Gemeinden gehalten, in den für Vertriebene angebotenen Wohnraum hinein zu vermitteln.
Das Landratsamt konzentriert sich auf die Verteilung aus dem Anker-Zentrum und nimmt bei der Wohnungsverteilung lediglich eine Koordinierungsaufgabe war, z. B. um im Bedarfsfall einen Ausgleich zwischen den Gemeinden herbeizuführen, so das Landratsamt.
Wer Fragen zum Thema Ukraine hat, kann sich an das Bürgertelefon unter der Rufnummer 09521-27600 wenden (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr). Der Landkreis hat außerdem eine eigene Internetseite erstellt, auf der viele Fragen beantworte werden: https://www.hassberge.de/ukraine-hilfe